Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drug-Checking-Verordnung NRW
DrugCheckVO NRW§ 6 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Stand: 26.08.2026
Die Erlaubnis zur Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben gemäß § 10b Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes ist zu erteilen, wenn die in den §§ 7 bis 14 geregelten Voraussetzungen und Anforderungen an die Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben erfüllt werden.